Erbprinz für eingetragene Partnerschaft
Von Günther Fritz
Vaduz.- Die Vernehmlassungsfrist bezüglich des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist am 16. Juli abgelaufen. «Das Lebenspartnerschaftsgesetz soll nicht die Ehe konkurrenzieren, sondern die Benachteiligung und Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren aufheben», erklärte die dafür zuständige Justizministerin Aurelia Frick Ende April in einem «Vaterland»-Interview. Im Laufe des Vernehmlassungsprozesses haben sich Befürworter und Gegner einer solchen Regelung beherzt verbale Gefechte in den Leserbriefspalten der Landeszeitungen geliefert. Was sagt nun aber Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein zu diesem heiklen gesellschaftspolitischen Thema? Er müsste das entsprechende Gesetz, falls es wie erwartet den Landtag passiert, ja schliesslich sanktionieren.
Derzeit unbefriedigende Situation
«In einigen Bereichen wie bei den Besuchsrechten in Spitälern oder bei den Sozialversicherungen bestehen für gleichgeschlechtliche Paare unbefriedigende rechtliche Situationen, die sie nicht oder nur schwer auf vertraglicher Basis lösen können», erklärt Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein im «Vaterland»-Staatsfeiertagsmagazin, das am kommenden Freitag an alle Haushalte in Liechtenstein verteilt werden wird. Daher sei es berechtigt, ein gesetzliches Instrument vorzusehen, «das gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, diese Fragen einfach und klar zu regeln». Nicht angebracht hält das stellvertretende Staatsoberhaupt Regelungen, «die zulasten der Interessen der Kinder gehen, wie eine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare». Hier gingen die Interessen der Kinder vor, umso mehr als schon heute an Ehepaare hohe Anforderungen gestellt würden, damit sie überhaupt Kinder adoptieren können.
Vor allem die Kinder begünstigen
Je länger sich der Thronfolger mit dem Thema gleichgeschlechtliche Partnerschaften befasst, desto mehr ist er der Meinung, «dass wir uns mit dieser gesellschaftspolitischen Frage leichter tun würden, wenn gleichzeitig in zwei anderen Bereichen Änderungen erfolgten». Erstens sollten vor allem die Kinder und nicht das Zusammenleben zweier Menschen vom Staat subventioniert bzw. begünstigt werden. Dazu Erbprinz Alois: «In einer Zeit, in der die kinderreichen Familien und alleinerziehenden Mütter zu den am meisten armutsgefährdeten Bevölkerungsgruppen gehören, wäre dies sowieso angebracht.»
Kirchliche Heirat ohne Standesamt
Zweitens sollte klarer zwischen kirchlicher Ehe und standesamtlicher unterschieden werden. «Paare sollten kirchlich heiraten können, ohne standesamtlich verheiratet sein zu müssen», betont Erbprinz Alois im Staatsfeiertags-Interview mit dem «Vaterland». Dazu der Stellvertreter des Landesfürsten weiter: «Nachdem der Staat in vielen Bereichen das Konkubinat bereits der Ehe gleichsetzt, würde man sich mit der Behandlung gleichgeschlechtlicher Paare leichter tun, wenn klarer zwischen staatlichen und kirchlichen Regelungen unterschieden würde.»
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