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Entschiedenes Vorgehen gegen Geldwäscherei

Die Regierung hat die Stellungnahme zur Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) und der Strafprozessordnung an den Landtag verabschiedet. Sie folgt damit Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds (IWF), wonach das Abwehrsystem Liechtensteins gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken sei.

Vaduz. - Insbesondere mit der Abänderung des SPG im Jahre 2009 wurde ein grosser Teil dieser Empfehlungen bereits umgesetzt. Zur Umsetzung der wenigen verbleibenden Empfehlungen hat die Regierung dem Landtag im vergangenen September eine Vorlage zur Änderungen des SPG und der Strafprozessordnung unterbreitet. Diese wurde in enger Kooperation mit den Verbänden erarbeitet. «Die Vorlage bildet die Grundlage dafür, dass Liechtenstein bei der nächsten, im Juni 2013 stattfindenden Länderevaluation durch den IWF den Nachweis einer sachgerechten Umsetzung des internationalen Standards antreten kann», wird Regierungschef Klaus Tschütscher in einer Mitteilung von Freitag zitiert.

Mehr Überwachung

Die Vorlage sieht insbesondere intensivierte Überwachungspflichten für Situationen mit erhöhtem Risiko und eine Vervollständigung der Sanktionstatbestände vor. Sie führt auch zu einer Entkriminalisierung einer Reihe von Sorgfaltspflichtverstössen durch deren Ausgestaltung als reine Übertretungstatbestände.

Zustimmung im Landtag

Im Rahmen der ersten Lesung der Vorlage im September hat der Landtag die Regierungsvorlage begrüsst. Die vom Landtag in der ersten Lesung aufgeworfenen Einzelfragen wurden von der Regierung mit einer ausführlichen Stellungnahme beantwortet. Zusätzlich wurden kleinere Anpassungen an der Vorlage vorgenommen. Die Abgeordneten begrüssten auch ausdrücklich die Bemühungen zur Erarbeitung einer Guideline, welche den Sorgfaltspflichtigen als Auslegungshilfe im Zusammenhang mit bestimmten Gesetzesbegriffen dienen soll. Ein entsprechender Entwurf wurde jüngst anlässlich einer Arbeitsgruppensitzung mit den Interessensverbänden erörtert. (ikr)

 

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