Elektronische Publikation von Rechtsvorschriften
Vaduz. – In vielen europäischen Staaten hat sich diese Form der Publikation von Rechtsvorschriften bewährt. Daher hat der Landtag eine entsprechende Abänderung des Kundmachungsgesetzes beschlossen. Somit erfolgt ab 2013 die Kundmachung der liechtensteinischen Rechtsvorschriften in Form von signierten, ausdruckbaren PDF-Dokumenten, die vom Rechtsdienst der Regierung auf www.gesetze.li unter dem neuen Menüpunkt „Landesgesetzblatt authentisch“ publiziert werden. Ein dort veröffentlichtes Landesgesetzblatt beinhaltet die einzige authentische und rechtlich verbindliche Fassung der Rechtsvorschrift. Eine elektronische Signatur bestätigt die Echtheit und die Integrität des Dokumentes. „So wird sichergestellt, dass die abgerufene Datei vom Rechtsdienst der Regierung stammt und seit der Signaturerstellung nicht verändert wurde“, erklärt die Leiterin des Rechtsdienstes der Regierung, Marion Frick-Tabarelli.
Über neue Publikationen wird tagesaktuell informiert. Der entsprechende Newsletter „Neueste Landesgesetzblätter“ kann unter www.newsletter.llv.li abonniert werden. Ausserdem findet sich ein Hinweis im elektronischen Amtsblatt unter www.amtsblatt.llv.li.
„Mit dieser neuen Art der Publikation wird das bisherige System einfacher und effizienter“, erklärt die Rechtsdienst-Leiterin abschliessend. „Es ist uns aber bewusst, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zum Internet haben bzw. die Rechtsvorschriften nicht selbst ausdrucken können oder wollen. Daher besteht die Möglichkeit, bei der Regierungskanzlei Ausdrucke einzelner Landesgesetzblätter gegen Gebühr zu beziehen.“ (pd)