Ehegatten sollen beim Erben besser wegkommen
Vaduz. - Die gesetzliche Erbquote des Ehegatten neben direkten Nachkommen wird von bislang einem Drittel des Nachlasses auf die Hälfte des Nachlasses angehoben. Damit steigt auch der von der gesetzlichen Erbquote zu errechnende Pflichtteil entsprechend. Im Pflichtteilsrecht wird darüber hinaus eine sogenannte Missbrauchsklausel verankert, mit welcher sichergestellt werden soll, dass der überlebende Ehegatte keine Benachteiligung erfährt.
Anregungen berücksichtigt
«Mit diesem Vorschlag ist gewährleistet, dass am geltenden Erbrechtssystem weiterhin festgehalten wird, gleichzeitig aber den Anregungen der Abgeordneten und weiteren Institutionen nach einem partnerschaftlicheren Erbrecht entsprechend gefolgt wird», soll Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer laut Mitteilung von Dienstag gesagt haben. (ikr)
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Martin Meyer