Der Weg für ein Casino ist frei
Von Heribert Beck
Die zweite Lesung des Geldspielgesetzes war am Mittwoch im Landtag über weite Strecken ein Selbstläufer. Ganz im Gegensatz zur ersten Lesung. Damals im März war das Gesetz an sich zwar ebenfalls unbestritten – schliesslich galt es, das nicht mehr zeitgemässe Verbot für alle Arten von Glücksspielen von der einfachen Vereinstombola bis hin zum Roulette im Casino aufzuheben.
Dennoch brachten die Abgeordneten im März eine Vielzahl von Anregungen ein. Anregungen, welche die Regierung bis zur zweiten Lesung in den wesentlichen Punkten übernommen hat, wofür sich VU-Fraktionssprecher Peter Hilti gestern auch ausdrücklich bedankte. «Ich werde daher keinerlei Änderungsanträge stellen», sagte er gleich zu Beginn der Lesung.
Keine neue Sonderkasse schaffen
So verzichtet die Regierung nach der Kritik in der ersten Lesung auf die Errichtung eines Geldspielfonds für wohltätige Zwecke sowie für Prävention und Behebung der Spielsucht. Dieser Fonds sollte ursprünglich mit 20 Prozent der Erlöse aus der Geldspielabgabe und der Zusammenarbeit mit Swisslos gespeist werden. Peter Hilti hatte im März kritisiert, dass die Regierung in den vergangenen Jahren Sondertöpfe und Spezialkonten mit grosser Anstrengung abgeschafft habe. Daher sei es nicht sinnvoll, nun eine neue Sonderkasse zu eröffnen. Seinem Wunsch entsprechend, werden die gesamten Erlöse der Geldspielabgabe künftig ohne Zweckbindung der Landeskasse überwiesen.
Diese Abgabe auf die Bruttospielerträge künftiger Casinos beträgt ab dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes zwischen 12,5 und 40 Prozent. Der maximale Satz liegt damit sieben Prozent höher als in der ersten Lesung noch vorgesehen. Die effektive Höhe der Abgabe richtet sich nach einer progressiven Skala, welche die Regierung per Verordnung definieren wird.
Debatten über die Bandbreite
Diese 12,5 bis 40 Prozent Geldspielabgabe seien angesichts der Debatten in der ersten Lesung ein guter Kompromiss, betonte VU-Fraktionssprecher Peter Hilti.
Dies sahen allerdings nicht alle Abgeordneten so. Helen Konzett Bargetze (FL) beantragte, den Minimalsatz auf 15 Prozent zu erhöhen, weil sich die Staatskasse so ein wenig aufbessern lasse und Liechtenstein noch immer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Österreich mit seinen mindestens 17,5 Prozent besitze. Elmar Kindle (FBP) wiederum plädierte dafür, den Höchstbetrag bei 33 Prozent zu belassen, um den Standortvorteil für Casinos zu vergrössern. Peter Büchel (VU) als dritter Antragsteller setzte sich schliesslich für das Gegenteil ein. Er hätte lieber einen Maximalsatz von 50 Prozent gesehen. «Denn im Schweizer Durchschnitt liegt der Abgabesatz über 50 Prozent und die Regierung hat so einen grösseren Spielraum, um den Beitrag festzulegen.»
Konkurrenzfähigkeit sicherstellen
Die Anträge von Helen Konzett Bargetze und Peter Büchel waren in der anschliessenden Abstimmung chancenlos. Sie bekamen lediglich drei, respektive zwei Stimmen. Der Antrag von Elmar Kindle scheiterte mit zwölf Stimmen bei 24 Anwesenden am Stichentscheid von Landtagspräsident Arthur Brunhart. Der von der Regierung vorgeschlagene Satz setzte sich schliesslich mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden durch.
«Am Anfang sind für ein Casino grosse Investitionen nötig und es sollte rasch möglich sein, eine optimale wirtschaftliche Aktivität zu entfalten», begründete der zuständige Wirtschaftsminister Martin Meyer die niedrige Untergrenze der Bandbreite. Eine vergleichsweise niedrige Obergrenze wiederum garantiere einer Spielbank ihre Konkurrenzfähigkeit.
Evaluation soll weiteren Weg zeigen
Die restliche Lesung des Gesetzes führte zu keinerlei Debatten oder Anträgen mehr und das Werk fand am Ende die Zustimmung von 20 Abgeordneten bei 22 Anwesenden. Der Weg für ein Casino in Liechtenstein ist damit – vorbehaltlich eines Referendums – ab dem 1. Januar 2011 frei. Und damit der Weg für zusätzliche Steuereinnahmen, neue Arbeitsplätze und einen Zugewinn an touristischer Attraktivität. Ob eine allfällige zweite Konzession für eine Spielbank sinnvoll ist, wird ein Evaluationsbericht zur Entwicklung des Geldspiels in Liechtenstein sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen.
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Martin Meyer