Christlich-orthodoxe Kirche muss sich gedulden
Vaduz. – Im Rahmen der ersten Lesung des Religionsgemeinschaftengesetzes am 22. November setzten sich die VU-Abgeordnete Gisela Biedermann, Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend, die FBP-Abgeordnete Doris Frommelt und weitere Abgeordnete dafür ein, dass auch die christlich-orthodoxe Kirche zusammen mit der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche und der evangelisch-lutherischen Kirche per Gesetz staatlich anerkannt wird. Der entsprechende Gesetzesartikel soll dementsprechend ergänzt werden. Dies entspreche den christlichen Wurzeln des Landes, welche die staatliche Anerkennung aller christlichen Religionsgemeinschaften rechtfertigen würde. Sofern weitere Religionsgemeinschaften die Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung erfüllen würden, sollten diese sogleich per Gesetz aufgenommen werden.
Voraussetzungen nicht erfüllt
Wie die Regierung nun in ihrer am Dienstag verabschiedeten Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen ausführt, sieht sie die Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung der christlich-orthodoxen Kirche in Liechtenstein als nicht erfüllt an. Aus allgemeiner Sicht der Regierung kommt eine staatliche Anerkennung von Gesetzes wegen nur bei jenen Religionsgemeinschaften in Betracht, die die in Art. 7 des Religionsgemeinschaftengesetzes festgeschriebenen Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllen. Diese Voraussetzungen werden nach Ansicht der Regierung von der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche und der evangelisch-lutherischen Kirche jedenfalls erfüllt. (güf)
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