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Buwog: Landgericht für Aktenüberstellung

In der Affäre um Buwog-Akten in Liechtenstein hat das Landgericht gestern entschieden, dass alle beschlagnahmten Akten der Staatsanwaltschaft in Wien auszufolgen sind. Dagegen kann die betroffene Kanzlei Beschwerde erheben.

Vaduz. – Die in der Buwog-Korruptionsaffäre um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in Liechtenstein beschlagnahmten Akten sind derzeit immer noch beim Landgericht in Vaduz. Seit gestern ist die Wiener Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit ihrem Rechtshilfeersuchen jedoch einen Schritt weitergekommen.

Im Einklang mit Staatsanwaltschaft

Wie der Leitende Staatsanwalt Robert Wallner gestern gegenüber dem «Liechtensteiner Vaterland» bestätigte, hat das Fürstliche Landgericht nun entschieden, dass die im April 2011 im Zuge einer Hausdurchsuchung in Liechtenstein beschlagnahmten Akten an die Staatsanwaltschaft Wien auszufolgen sind. Damit ist das Landgericht den Argumenten der Liechtensteiner Staatsanwaltschaft gefolgt, die bei der nichtöffentlichen Anhörung vom 11. Januar die Ausfolgung aller beschlagnahmten Dokumente an die Staatsanwaltschaft Wien empfohlen hatte. Im vorliegenden Rechtshilfeverfahren geht es um die bei der Hausdurchsuchung im April beschlagnahmten und dann am 19. Oktober anlässlich einer Akteneinsicht von einem Liechtensteiner Anwalt ohne Wissen und Zustimmung des Landgerichts mitgenommenen und am 28. November wieder zurückgegebenen Unterlagen. Österreich hatte die Akten angefordert, um mutmassliche Geldflüsse um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu untersuchen.

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».


 

 

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