Britisches Weisswasch-Abkommen präzisiert
Vaduz. - Mit der Steueramtshilfeverordnung-UK wird das Steueramtshilfegesetz UK weiter ausgeführt. Die bestehende Verordnung definiert, unter welchen Voraussetzungen ein Finanzintermediär eine Kundenbeziehung als erheblich im Sinne des Gesetzes betrachten kann. Die aktuelle Regelung enthält -mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, die Raum für Interpretation lassen.
Präzisierung der Verordnung
Die Regierung hat nach Konsultationen mit den Verbänden und auf Grundlage des Steueramtshilfegesetzes-UK eine Präzisierung der Erheblichkeit für neue Geschäftsbeziehungen in der Verordnung aufgenommen. «Damit werden nun mit konkreten Schwellenwerten klare Vorgaben für die Erheblichkeitsbestätigung im Rahmen der Liechtenstein Disclosure Facility (LDF) gemacht», so Regierungschef Klaus Tschütscher. Die Ausstellung einer Erheblichkeitsbestätigung durch einen Finanzintermediär in Liechtenstein ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an der LDF. Dabei wird zwischen Banken, Treuhandunternehmen und Versicherungsunternehmen unterschieden. (ikr)
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Klaus Tschütscher