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Autonomie der Schulen wird gestärkt

Die Regierung hat verschiedene Verordnungen im Bildungsbereich neu erlassen. Damit setzt die Regierung insbesondere die mit der Revision des Schulgesetzes vom Oktober 2011 beschlossenen Zielsetzungen und Aufträge fristgerecht um. Gesetz und Verordnung treten am 1. August 2012 in Kraft.

Vaduz. - Einen wichtigen Pfeiler der Schulgesetzrevision bildet die Stärkung der Schulautonomie und damit eine Stärkung der Stellung der Schulleitungen. Diese werden künftig nach dem Staatspersonalgesetz angestellt und besoldet. Damit entfällt der Status des entlasteten Lehrers. Die Kompetenzen werden erweitert, indem den Schulleitungen im Bereich des Schulbetriebs, z.B. im Management, im Absenzen- und Dispensationswesen oder bei Fragen rund um die Aufnahme bzw. Rückstellung in eine Klasse vermehrt eigenständige Aufgaben übertragen werden. Auch in Personalfragen wird die Stellung der Schulleitungen gestärkt. Neu entscheidet über eine Lehreranstellung die Schulleitung (bei Gemeindeanstellungen zusammen mit dem Gemeindeschulrat) im Zusammenwirken mit dem Schulamt. Damit wird die Regierung entlastet, welche nur noch bei allfälligem Dissens zwischen Schulleitung (Gemeindeschulrat) und Schulamt über Lehreranstellungen zu entscheiden hat.

Standortbestimmungsgespräch

Mit der Revision des Schulgesetzes hat der Landtag beschlossen, dass auf der 3. Stufe der Ober- und Realschule sowie des Liechtensteinischen Gymnasiums künftig umfassende Standortbestimmungen stattfinden werden. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat das Anrecht auf eine umfassende Standortbestimmung im Hinblick auf den weiteren schulischen Werdegang. Diese Neuerung steht in Verbindung mit einer Objektivierung des Übertritts in die Oberstufe des Gymnasiums. Wie bereits im Bericht und Antrag angekündigt, werden auf Verordnungsstufe die Details des Verfahrens festgelegt. Das Standortbestimmungsgespräch ist auf der 3. Stufe des LG nur für jene Schülerinnen und Schüler zwingend, welche einen Notendurchschnitt von 4,3 oder weniger aufweisen. Im Sinne der beschlossenen Schulgesetzrevision enthalten die Verordnungsanpassungen zudem Detailbestimmungen zur Elterninformation und zur Schülerpartizipation. (ikr)

 

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