Anwaltskammer beantragt Disziplinarverfahren
Vaduz. – Die Liechtensteinische Anwaltskammer bestätigte gestern gegenüber dem «Vaterland» eine entsprechende Meldung von Radio Liechtenstein. Der Antrag sei am Donnerstag beim Obergericht deponiert worden. Wie die Anwaltskammer auf Anfrage des «Vaterlands» weiter mitteilte, führt das Obergericht solche Verfahren erstinstanzlich durch. Nach dem Obergericht (OG) kann allenfalls noch der Oberste Gerichtshof (OHG) angerufen werden. Als Disziplinarstrafen können laut Rechtsanwaltsgesetz ein schriftlicher Verweis, Geldbussen bis zum Betrag von 50?000 Franken, die Untersagung der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs bis zur Dauer eines Jahres oder im schlimmsten Fall die Untersagung der Berufsausübung auf Dauer zur Anwendung kommen.
Fall hat hohe Wellen geworfen
Beim Anwalt, der ins Visier der Justiz geraten ist, handelt es sich um einen Partner der renommierten Vaduzer Anwaltskanzlei Marxer & Partner. Da er zudem stellvertretender FBP-Abgeordneter ist, hat der Aktenskandal auch eine politische Dimension angenommen. Dem betroffenen Anwalt wird vorgeworfen, Akten, die aufgrund eines österreichischen Rechtshilfeersuchens beschlagnahmt worden sind, rechswidrig aus dem Landgericht mitgenommen und möglicherweise manipuliert zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Urkundenunterdrückung, allenfalls wegen Unterdrückung von Beweismitteln. Der Mann brachte die Dokumente sechs Wochen später zurück. Der Fall hat in Liechtenstein und auch im benachbarten Österreich hohe Wellen geworfen. Er steht im Zusammenhang mit der österreichischen
Buwog-Affäre. Dabei geht es um die Privatisierung von 60?000 Bundeswohnungen. Die Behörden in Österreich vermuten, dass es zu illegalen Absprachen und Provisionszahlungen kam, wobei Gelder in Liechtenstein und der Schweiz deponiert worden sein könnten. In die Affäre verwickelt ist auch der frühere österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser.
Für FBP kein politischer Fall
Die FBP bemüht sich seit Mittwoch mit zurückhaltender Information und wenig Taten um Schadensbegrenzung. Erst im gestrigen Abendreport von Radio Liechtenstein nahm FBP-Parteipräsident Alexander Batliner ausführlich Stellung zum Aktenskandal um den verdächtigten Anwalt und stellv. FBP-Abgeordneten. «Es handelt sich hier um einen beruflichen Fall eines stellv. Abgeordneten und nicht um einen parteipolitischen Fall», betonte Batliner im Gespräch mit «Radio L»-Chefredaktor Martin Frommelt. Auf die Frage eines allfälligen Rücktritts des stellv. FBP-Abgeordneten sagte Alexander Batliner: «Das Mandat jedes Abgeordneten liegt bei der Person und es ist nicht Sache der Partei, in diese Richtung etwas zu unternehmen.» (ah)
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