Anwalt und FBP-Politiker muss vor Gericht
Vaduz. – In der Aktenaffäre wird dem Anwalt und stv. FBP-Landtagsabgeordneten zur Last gelegt, anlässlich einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011, ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters und ohne Empfangsbestätigung Urkunden aus einem Gerichtsakt entnommen und bis 28. November, der Verfügungsmacht des Landgerichtes entzogen zu haben. Die Akten standen im Zusammenhang mit dem Buwog-Skandal um den früheren österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser.
Keine Urkundenfälschung
Gegen den Strafantrag ist gemäss Mitteilung kein Rechtsmittel zulässig. Für die Verhandlung sei ein Einzelrichter zuständig, heisst es weiter. Über den Strafantrag hinaus wurde das Verfahren eingestellt. Die Verfahrenseinstellung betrifft den Verdacht des Vergehens der Urkundenfälschung. Dieser Tatverdacht konnte durch die Vorerhebungen nicht erhärtet werden. (ikr)
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Staatsanwaltschaft Liechtenstein