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Anklage gegen Anwalt erhoben

Der Liechtensteiner Anwalt und stellvertretende FBP-Abgeordnete, der im Fokus der Aktenaffäre im Buwog-Verfahren steht, muss sich wegen des Verdachts des Vergehens der Urkundenunterdrückung vor Gericht verantworten.

Vaduz. – Die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft hat am Gründonnerstag beim Fürstlichen Landgericht Strafantrag gegen den betroffenen Rechtsanwalt wegen Vergehens der Urkundenunterdrückung nach Paragraph 229 Abs. 1 Strafgesetzbuch eingebracht. Dies liess die Staatsanwaltschaft gestern Nachmittag in einer Medienmitteilung verlauten.

Anwalt muss vor Einzelrichter

Dem Anwalt und FBP-Politiker wird zur Last gelegt, anlässlich einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011 ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters und ohne Empfangsbestätigung Urkunden aus einem Gerichtsakt entnommen zu haben. Erst am 28. November 2011 gab der Beschuldigte die Akten dem Gericht zurück. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ist gegen den Strafantrag kein Rechtsmittel zulässig. Verhandelt wird der Fall vor einem Einzelrichter. Bei den Akten handelt es sich um jene Unterlagen, aus denen sich die Wiener Justizbehörden neue Erkenntnisse in der Buwog-Korruptionsaffäre um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhoffen. Die Entscheidung, ob diese Akten nach Wien überstellt werden oder nicht, liegt derzeit beim Fürstlichen Obersten Gerichtshof an.
Über den Strafantrag hinaus wurde das Verfahren eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft betrifft die Verfahrenseinstellung den Verdacht des Vergehens der Urkundenfälschung. Wie der Leitende Staatsanwalt Robert Wallner auf Anfrage des «Vaterlands» erklärte, konnte der Verdacht, dass die entnommenen Urkunden verändert wurden, durch keine konkreten Indizien oder Beweise erhärtet werden. (güf)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 

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