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AHV: Staatsbeitrag wird reduziert

Zur Sanierung der AHV und gleichzeitig des Staatshaushalts will die Regierung den Staatsbeitrag von der Ausgabenentwicklung der AHV abkoppeln. Ab 2015 soll der Staatsbeitrag auf 50 Mio. Franken jährlich fixiert werden. Kompensieren sollen diese Mindereinnahmen aber nicht die Beitragszahler.

Vaduz. - Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht verabschiedet betreffend Neuregelung des an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ausgerichteten Staatsbeitrages sowie Einführung von Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV. Die AHV erhält heute aus den allgemeinen Staatsmitteln einen Beitrag von 20 Prozent der jährlichen Ausgaben. Durch die Bindung des Staatsbeitrags an die jährlichen Ausgaben der AHV stieg die finanzielle Belastung für den Staatshaushalt in den letzten Jahren stark an. Regierungsrätin Renate Müssner hielt dazu anlässlich einer Pressekonferenz fest: «Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes haben sich wesentlich geändert. Die Regierung hat deshalb das Projekt zur Sanierung des Staatshaushaltes lanciert.» Die Regierung schlägt vor, den Staatsbeitrag zu reduzieren und von der Ausgabenentwicklung der AHV abzukoppeln, damit eine höhere Plan- und Steuerbarkeit für das Land erreicht werden kann. Der jährliche AHV-Staatsbeitrag soll ab dem Jahr 2015 auf 50 Millionen Franken fixiert werden. Dadurch können für das Land im Jahr 2015 rund 15
Millionen Franken eingespart werden. In den folgenden Jahren erhöhen sich die Einsparungen wegen der steigenden Ausgaben der AHV.

Drei konkrete Massnahmen

Da diese zu Gunsten des Landes eingesparten Mittel der AHV fehlen, müssen sie kompensiert werden. Die Regierung schlägt folgende Massnahmen vor: Einführung von versicherungsmathematischen Kürzungssätzen beim Rentenvorbezug, Anpassung der Renten anhand des Preisindexes anstelle des Mischindexes, Anhebung der Beitragssätze für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende sowie entsprechende Senkung des Beitragssatzes bei der Familienausgleichskasse für
dieselbe Zielgruppe. Die Mindereinnahmen können dadurch gemäss dem verwendeten Prognosemodell zwar nicht vollständig ausgeglichen werden, sie können sie jedoch teilweise kompensieren. Die Vernehmlassung läuft bis 22. April 2011; der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage bezogen werden. (pafl/dv)
 

 

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