Vaduz ? Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. April eine Verordnung zur Abänderung des Tabakpräventions-gesetzes (TPG) genehmigt.
Das Gesetz sieht nun Ausnahmen vom Rauchverbot in geschlossenen Räumen gastgewerblicher Betriebe für speziell als Raucherräume gekennzeichnete und abgetrennte Räume vor sowie für gastgewerbliche Betriebe, die über nur einen Gastraum verfügen. Letztere sind vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zu genehmigen. Auch die Hinweise und Symbole für das Rauchverbot sowie die Raucherräume und -betriebe und die Durchführung von Überprüfungen werden mit der neuen Verordnung geregelt. Die Volksabstimmung Ende März zur Lockerung des Rauchverbots hatte eine Mehrheit von rund 52 Prozent für die Aufhebung des konsequenten Nichtraucherschutzes ergeben. In die daraufhin erfolgte Erarbeitung des neuen Verordnungsentwurfs waren auch der Verein Gastronomie Liechtenstein und die Sektion Gastronomie der Wirtschaftskammer Liechtenstein eingebunden. Das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist zeitgleich mit demjenigen des Gesetzes vom 19. November 2008 betreffend die Abänderung des TPGs vorgesehen.
Seit diesem Frühjahr präsidiert Ado Vogt die Wirtschaftskammer Liechtenstein. Er zieht eine erste Zwischenbilanz
und spricht über die Herausforderungen, welche das Gewerbe aktuell beschäftigen.
Präsident Martin Meyer führte durch seine letzte Generalversammlung der Wirtschaftskammer Liechtenstein, ehe er das Amt an den frisch gewählten Ado Vogt weitergab, und stellte eine Idee vor.