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0,6 V/m: Technisch realisierbar mit Vorbehalten

Die Expertisen zur Frage, ob Mobilfunk mit einem zehnfach tieferen Grenzwert von 0,6 V/m noch möglich ist oder nicht, liegen vor. Die Antwort: Ja, es ist möglich, aber es bestehen deutliche Vorbehalte im Bereich der Breitbanddienste. Getestet wurde dies allerdings nicht.

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. September den Bericht und Antrag an den Landtag zu den Abklärungen betreffend Mobilfunknetz verabschiedet. Ob die Ergebnisse sowohl den Abgeordneten wie auch der Bevölkerung wichtige Fragen beantworten und Ängste nehmen können, ist aber zweifelhaft.

Ja, aber ...

Es erfolgten zwar – wie von den Parlamentariern verlangt – Abklärungen dazu, ob ein zentrales Mobilnetz betrieben und den Diensteanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden kann, und ob Anordnungen für entsprechende Tests möglich sind. «Der Betrieb dieses Netzes müsste unter der Vorgabe erfolgen, dass aufgrund gesundheitlicher Überlegungen der für die Zeit ab 2013 festgelegte Anlagegrenzwert von 0,6 Volt pro Meter einzuhalten ist.» Um diese Fragen beantworten zu können, hat die Regierung also interne wie auch externe Aufträge erteilt und Expertenaufträge vergeben. Wie die Regierung nun mitteilt, erscheint ein zentrales Netz unter der Vorgabe eines Anlagegrenzwertes von 0,6 V/m für Sprachdienste grundsätzlich technisch realisierbar. Das zeigen zumindest die eingeholten Expertisen. Aber: Es bestehen zum Teil deutliche Vorbehalte hinsichtlich der vollumfänglichen Gewährleistung der Breitbanddienste. Soweit zur Theorie.
Was die Praxis betrifft, so informiert die Regierung, dass es in zeitlicher und finanzieller Hinsicht nicht möglich gewesen sei, Testanordnungen durchzuführen. Zudem hätten die Mobilfunkanbieter dem Einbezug der bestehenden Netze in Testanordnungen eine Absage erteilt.

Rechtliche Abklärungen

Um ein zentrales Netz zu betreiben und die Grenzwerte um das Zehnfache zu senken, müssten auch einige rechtliche Hürden genommen werden. «Bei einem Entscheid zur Umstellung auf ein zentrales Netz müssten frühzeitig die notwendigen Abklärungen getroffen werden, um einen neuen rechtlichen Rahmen zu schaffen», informiert die Regierung. Hierzu müssten auch konkrete Vorstellungen darüber entwickelt werden, wie und von wem das zentrale Netz betrieben werden soll. Dies bedinge in letzter Konsequenz auch die Abkehr von bisherigen Grundsätzen zur Mobilfunkpolitik Liechtensteins. «Erst nach solchen Abklärungen und Grundsatzentscheidungen könnten Folgeschritte zur Planung und Umsetzung eines zentralen Netzes erfolgen.»

Weiterhin viele Fragen offen

Dass die Mobilfunkbetreiber ihre Technik nicht umrüsten werden und bei einem solchen Vorhaben nicht mitspielen würden, haben sie der Regierung und dem Landtag bereits mehrfach deutlich mitgeteilt. Für sie geht mit einer Grenzwertreduktion eine Leistungsreduktion einher, Breitbanddienste und neue technologische Dienste könnte nicht mehr angeboten werden. Sie verweisen auch auf die massiven Investitionen, die auf sie zukommen würden, da ca. 100 bis 150 neue Antennen nötig würden. Ob dies tatsächlich nötig würde – und das wird von Befürwortern der Grenzwertsenkung angezweifelt – dazu gibt die Pressemitteilung der Regierung keine Antwort.
Sicher ist nur: Es bleiben weiterhin viele Fragen offen. Und Ängste. Auf der einen Seite um die Gesundheit, auf der anderen Seite darum, ob es sich Liechtenstein leisten kann, einen eigenständigen Weg in der Mobilkommunikation einzuschlagen und sich dem weltweiten technischen Fortschritt zu verschliessen. (dv)

 

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