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LGT dementiert Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Die LGT Group dementiert Vorwürfe aus dem US-Senat, sie habe US-Bürgern Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet. Die untersuchten Daten stammten aus einer Zeit mit anderen Aufsichtsbestimmungen. Im Unterschied zur Grossbank UBS lehnte die LGT die Teilnahme an der heutigen Anhörung mit der zuständigen Untersuchungskommission des US-Senats ab. Sie habe einen leitenden Vertreter in die USA entsandt, welcher der Subkommission schon am 11. Juli Rede und Antwort gestanden und Dokumente zur Verfügung gestellt habe, teilte die LGT mit. Laut LGT-Angaben stammt ein Grossteil der von der Subkommission untersuchten Daten aus einer Zeit, in der ganz andere aufsichtsrechtliche Bestimmungen in Kraft waren. Die im Kommissionsbericht genannten Einzelfälle seien nicht mehr aktuell und spiegelten in keiner Weise die heute üblichen Geschäftspraktiken der LGT wider. Die von der Subkommission unter die Lupe genommenen Daten betreffen gemäss der LGT vertrauliche Kundeninformationen, welche 2002 von einem ehemaligen Mitarbeiter bei LGT Treuhand AG gestohlen wurden und bis in die 70er-Jahre zurückgehen. Weiter betont die Bank, sie sei nicht für die Einhaltung der steuerlichen Bestimmungen durch ihre Kunden verantwortlich und könne auch keine Kontrollfunktion ausüben. Illegale Aktivitäten wie Geldwäscherei, Bestechung oder andere kriminelle Handlungen würden aufs Schärfste verurteilt. Jede Andeutung, solche Aktivitäten unterstützt zu haben, werde entschieden zurückgewiesen, hält die LGT fest. (sda)
 

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