­
­
­
­

Zwei Quellfassungen in Triesenberg geschützt

Die Regierung hat am Dienstag die Verordnung zum Schutze der Quellfassungen «Balischgrund» und «Bim Brunna» in der Gemeinde Triesenberg genehmigt. Laut Gewässerschutzgesetz obliegt es der Regierung, Schutzzonen und -areale zum Schutze der Wasserversorgung festzulegen.

Triesenberg. - In den Schutzzonen und -arealen sind bestimmte Handlungen einzuschränken oder zu verbieten. Damit greift die Ausscheidung von Schutzzonen und -arealen, besonders im Nahbereich von Grund- und Quellwasserfassungen, in die Eigentumsrechte von Grundeigentümern ein. Der Fassungsbereich der Quellen «Bim Brunna» lag ursprünglich teilweise auf einem privaten Grundstück. Die Gemeinde Triesenberg konnte diese Teilfläche des privaten Grundstücks mittels Tausch erwerben.

Umfangreiche hydrogeologische Abklärungen

Die Gemeinde Triesenberg hat in den vergangenen Jahren umfangreiche hydrogeologische Abklärungen für die Ausscheidung der Schutzzonen für die von der öffentlichen Wasserversorgung Triesenberg genutzten Quellfassungen durchführen lassen. Gestützt auf die vorliegenden hydrogeologischen Fachgutachten und in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz, Abteilung Wasserwirtschaft, wurde der Entwurf für die Verordnung zum Schutze der Quellfassungen «Balischgrund» und «Bim Brunna» sowie der entsprechende Umgrenzungsplan für die Schutzzonen ausgearbeitet. (ikr)

 

Schlagwörter

Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Ähnliche Artikel

AboChristoph Beck im Video-Talk
Erstmals fand der Vorsteher-Talk für die #näherdran-Gemeindeserie im neuen Videostudio des Vaduzer Medienhauses statt.
11.02.2025
Abo
Am Samstagnachmittag wurde Vaduz mit dem Umzug und dem nachfolgenden Monsterkonzert einmal mehr zur Fasnachtshochburg des Landes.
vor 1 Stunde
­
­