Planken legt erneut Beschwerde ein
Der Plankner Gemeinderichtplan hat von der Regierung zum zweiten Mal eine Absage erhalten. Der Gemeinderat ist allerdings davon überzeugt, dass die Regierung nichts vorbringt, was die Abweisung rechtfertigt ? und legt erneut Beschwerde beim VGH ein.
Planken. ? Die Geschichte rund um die räumliche Entwicklung der Gemeinde Planken scheint kein Ende zu nehmen. Der bereits im Herbst 2012 vom Plankner Gemeinderat einstimmig genehmigte Gemeinderichtplan wurde im April 2013 von der Regierung abgewiesen, Planken zog anschliessend vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH). Und erhielt insofern recht, als dass der Erstentscheid der Regierung aufgehoben wurde, weil nicht ausgeführt worden sei, ob und inwieweit der Richtplan dem Waldgesetz und dem Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens widerspreche. Auch habe die Regierung nicht dargelegt, welche überörtlichen und grenzübergreifenden Planungen der Landesrichtplan enthalte und inwieweit der Gemeinderichtplan diesem widerspreche. (dv)
Mehr in der Print- und ePaper-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands» vom Freitag, 27. Dezember 2013.
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Gemeinde Planken