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Abänderung des Liechtensteiner Rechtshilfegesetzes

Vaduz - Am 1. Februar 2009 wird die Reform des Rechtshilfegesetzes (LGBl. 2009 Nr. 36) und der Strafprozessordnung (LGBl. 2009 Nr. 37) in Kraft treten. Diese Reform des Rechtshilfegesetzes gewährleistet, dass die liechtensteinischen Behörden und Gerichte in Zukunft noch rascher ausländischen Justizbehörden Rechtshilfe in Strafsachen leisten können. Mit der Abänderung ist die Definition der Berechtigten im Rechtshilfeverfahren und deren Beschwerdelegitimation klar geregelt, und es wird auch die vereinfachte Zustellung von rechtskräftigen gerichtlichen Anordnungen und Entscheidungen ermöglicht. Zusammengefasst werden mit der Reform des Rechtshilfegesetzes auch die wesentlichen Kritikpunkte des Internationalen Währungsfonds (IMF) behandelt, so dass davon auszugehen ist, dass diese Gesetzesänderung - welche auch einen Teil des "Projekts Futuro" bildet - auch von internationaler Seite entsprechend positive Beachtung finden wird. (pafl)

Artikel: http://www.vaterland.li/importe/archiv/abaenderung-des-liechtensteiner-rechtshilfegesetzes-art-53518

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