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Obergericht reduziert Seidl-Strafe auf 7 Jahre

Sieben statt neun Jahre Haft für Finanzjongleur Michael Seidl: So lautet das Verdikt des Vaduzer Obergerichts nach der Berufungsverhandlung. Ausschlaggebend war das eingestandene Fehlverhalten, das Seidl am Dienstagnachmittag erstmals kundtat. Zudem erkannte das Gericht, dass die erstinanzliche Strafe sehr hart ausgefallen war.

Vaduz. - Mit einem neuen Verteidiger präsentierte sich Money-Service-Group-Gründer Michael Seidl am Dienstagnachmittag in Vaduz. Dieser hat ihm offensichtlich die grösstenteils aus Erinnerungslücken bestehende Masche aus der ersten Verhandlung im vergangenen Oktober ausgeredet. So äusserte sich Seidl vor dem Obergericht erstmals einsichtig und gestand eine Mitschuld an den Millionenverlusten seiner Kunden ein. Seidl bat das Obergericht um eine zweite Chance und eine mildere Strafe als die neun Jahre Haft, die ihm das Landgericht aufgebrummt hatte. Aufgrund des Schuldeingeständnisses erhörte der Senat nach kurzer Beratung diese Bitte und reduzierte die Strafe gegen Seidl auf sieben Jahre. An sich müsste Seidl seinen geprellten Kunden den Schaden von über 30 Millionen Euro ersetzen, doch da er selbst über kein Vermögen mehr verfügt, gehen die Opfer leer aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann in den kommenden 14 Tagen noch angefochten werden. (bfs/ga)

 
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