Solidarität in der Altersvorsorge
Was bedeutet Solidarität eigentlich? Wikipedia definiert den Begriff so: Er bezeichnet vor allem als Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens ein Gefühl von Individuen und Gruppen, zusammenzugehören. Dies äussert sich in gegenseitiger Hilfe und dem Eintreten füreinander. Solidarität kann sich von einer familiären Kleingruppe bis zu Staaten und Staatsgemeinschaften erstrecken.
Die Solidarität ist damit eine der Stützen unseres demokratischen Gesellschaftssystems. Im Zusammenhang mit der Altersvorsorge interessiert aber vor allem die finanzielle Solidarität. Nehmen wir als Beispiel die Krankenversicherung – hier erklären sich die Gesunden solidarisch mit den Kranken, indem ja alle ihre Beiträge zahlen. Dasselbe gilt für die Invalidenversicherung. Hier sind es die Heilen, die sich solidarisch mit den Invaliden erklären. Ein weiteres Beispiel ist die Arbeitslosenversicherung, wo diejenigen, die Arbeit haben, durch ihre Beiträge denjenigen helfen, die eben keinen Job haben.
Das Solidaritätsprinzip
Die gezeigten Solidaritäten bauen im Wesentlichen darauf auf, dass eine grosse Anzahl Menschen sich mit einer geringeren Anzahl solidarisch erklärt. Solange diese Voraussetzung erfüllt ist, funktioniert das «finanzielle» Solidaritätsprinzip auch. Problematisch wird es dann, wenn sich die Gewichte verschieben. Dies ist heute in der Altersvorsorge der Fall. Hier spielen mehrere Faktoren zusammen. Zum einen steigt die Lebenserwartung – sie beträgt aktuellsten Zahlen zufolge in der Schweiz bei der Geburt 81,5 Jahre für Männer bzw. 85,3 Jahre für Frauen. Damit weisen die Schweizer und damit wohl auch die Liechtensteiner eine der höchsten Lebenserwartungen weltweit auf. Zur steigenden Lebenserwartung kommt eine rückläufige Geburtenrate. In den nächsten Jahren kommt zudem mit den Jahrgängen 1955–1969 die sogenannte «Baby-Boomer-Generation» ins Ren-tenalter. Dies alles führt dazu, dass die Alterspyramide «einen Bauch» und ein schwaches Fundament bekommt.
Solidarität in der Altersvorsorge
Die AHV als erste Säule beruht vollständig auf dem Solidaritätsprinzip. Sie funktioniert nach dem sogenannten Umlageverfahren, das heisst, dass die Erwerbstätigen die Renten der AHV-Bezüger finanzieren. In Liechtenstein sind wir in der glücklichen Lage, dass unsere AHV über ein ansehnliches Vermögen verfügt und somit die Beiträge auf Jahre gesichert sind. Nichtsdestotrotz muss man auch hier den sich abzeichnenden Veränderungen Rechnung tragen.
Die zweite Säule – also die Pensionsversicherung – beruht hingegen auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Versicherten bezahlen im Laufe ihres Lebens Beiträge, die einem persönlichen Spar-konto gutgeschrieben werden. Bei der Pensionierung wird dieses verzinste Kapital entweder in eine Rente umgewandelt oder man kann das Kapital beziehen. Die Solidarität ist in der Zweiten Säule aber auch enthalten, es gibt sie u. a. zwischen Mann und Frau, Ledigen und Verheirateten, Personen mit kürzerer und längerer Lebensdauer. Es kommt aber auch zu «versteckten» Solidaritäten. Wird das angesparte Kapital in Form einer Rente bezogen, so ergibt sich das Problem der Lebenserwartung. Im Zeitpunkt der Pensionierung muss eine Pensionsversicherung nämlich von Annahmen ausgehen, was die Lebenserwartung anbetrifft. Dies äussert sich unmittelbar in der Höhe des Umwandlungssatzes. Während der Zeit des Pensionsbezuges kann sich diese Annahme aber ändern, weil die Pensionisten länger leben als angenommen. Dies war zumindest in den letzten drei Jahrzehnten der Fall. Werden nun die laufenden Renten nicht angepasst oder leistet der Arbeitgeber keinen Sonderbeitrag, muss ein Teil der Vermögenserträge oder im schlimmsten Fall der Beiträge der Aktiv-Versicherten für Rückstellungen oder zur Finanzierung der Renten herangezogen werden. Die Aktiv-Versicherten müssen sich dann wohl oder übel mit den Rentnern solidarisch erklären.
Wenn die Versicherten bei der Pensionierung anstatt einer lebenslange Rente ihr Kapital beziehen, besteht für die Pensionsversicherung aber kein «Langlebigkeitsrisiko» mehr. Es ist dann Sache des Versicherten, dafür zu sorgen, dass die Mittel bis an sein Lebensende ausreichen.
*Peter Mella
Berater bei der BEVO Vorsorgestiftung
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Krankenversicherung
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