Liechtenstein gewinnt als Standort an Bedeutung
Um sich am Markt zu behaupten, sind Lebens- und Sachversicherer gezwungen, Kundenbetreuungs- und Abwicklungsprozesse zu automatisieren. Sie müssen ihre Leistungen individualisieren und mittels Datenanalyse ihre Risikoanalyse optimieren. Dieser Prozess führt dazu, dass viele Versicherungen und versicherungsnahe Unternehmen in innovative, digitale Geschäftsmodelle und Versicherungsangebote investieren und bestehende Strukturen überdenken. Dies führt regelmässig auch zu einer Anpassung der rechtlichen Gruppenstruktur und einer Verlagerung von Aktivitäten an neue Standorte.
Rückversicherer und Eigenversicherer (sog. Captives) sind ihrerseits von den internationalen Bestrebungen der OECD-Mitgliedstaaten nach Steuertransparenz und Besteuerung am Ort der Wertschöpfung betroffen. Neu eingeführte Instrumente wie das Country-by-country-Reporting machen es Rückversicherern und Eigenversicherern mit Bezug zur EU beziehungsweise EWR schwierig zu begründen, weshalb ein hoher Teil der Wertschöpfung auf Inseln wie Bahamas oder Cayman besteuert (oder eben fast nicht besteuert) werden soll.
Diese und weitere Gründe (Stichwort Brexit) führen dazu, dass sich Versicherungen nach einem Standort umsehen, welcher für sie attraktive Rahmenbedingungen bietet und gleichzeitig über ein OECD-konformes Steuersystem und eine anerkannte Finanzmarktaufsicht verfügt. Beispiele aktueller Zuzügler nach Liechtenstein sind die schweizerische Allianz Risk Transfer AG und die britische StarStone Insurance SE. Weitere britische Versicherungen ziehen Liechtenstein im Falle eines «hard Brexit» ebenfalls als Standort für den Unternehmenssitz in Betracht.
Kriterien bei der Standortwahl
Wesentliche Elemente der Standortattraktivität sind aus Sicht der ausländischen Versicherer primär das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie das Direktversicherungsabkommen mit der Schweiz. Diese Abkommen ermöglichen den Marktzugang zum europäischen Binnenmarkt beziehungsweise zur Schweiz.
Weitere wichtige Kriterien sind das klar strukturierte, wettbewerbsfähige und OECD-konforme Steuersystem mit einer moderaten Gewinnsteuerbelastung sowie das jährlich wachsende weltweite Netzwerk von OECD-konformen Doppelbesteuerungsabkommen. Auch ein konstruktives, unbürokratisches regulatorisches Umfeld ist für Versicherer wichtig. Liechtenstein zeichnet sich diesbezüglich durch die kurzen Wege zu den Behörden und durch die verbreitete Akzeptanz aus (Umsetzung der europäischen Vorschriften insbesondere Solvency-II).
Die Verfügbarkeit von Fachkräften gewinnt in der globalisierten Wirtschaft mit steigendem Wettbewerb immer mehr an Bedeutung und ist unerlässliches Kriterium bei der Standortwahl für Versicherungen. Insbesondere im Versicherungsgewerbe steigen aufgrund der Digitalisierung und neuer Regulierungen zunehmend die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter, weshalb die Sicherstellung eines versicherungsspezifischen beziehungsweise IT-Bildungsangebots immer wichtiger wird. Aufgrund der Grösse von Liechtenstein ist es offensichtlich, dass die Auswahl an spezialisierten Fachkräften beschränkt ist. Es ist deshalb naheliegend, dass Fachkräfte aus der Schweiz, Deutschland und Österreich wesentlich zur Standortattraktivität Liechtensteins beitragen. Mit dem kürzlich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz hat Liech-tenstein einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Attraktivität für Schweizer Arbeitnehmer getan. Aus rechtlicher Perspektive erachten ausländische Versicherer das flexible Gesellschaftsrecht Liechtensteins als Standortvorteil. So ist es beispielsweise verschiedenen Versicherern wichtig, ihre Bücher in Euro oder Britischen Pfund zu führen.
Eine weitere Chance für Liechtenstein wäre die Zulassung der bereits rechtlich verankerten Rechtsform «Protected Cell Company» (PPC) für Versicherungen. Die PCC ist eine Organisationsform, die Unternehmen die Aufteilung in verschiedene Segmente erlaubt. Für mittelgrosse Unternehmen wird so eine interessante Möglichkeit zur Eigenversicherung geschaffen. Aus aufsichtsrechtlichen Überlegungen und unbeantworteten Umsetzungsfragen hat sich jedoch noch kein zentraleuropäischer EU-Mitgliedstaat dazu durchringen können, die PCC für Versicherungen zugänglich zu machen. Liechtenstein könnte als Vorreiter in diesem Bereich profitieren.
*Martin Meyer
dipl. Steuerexperte, dipl. liechtensteinischer Treuhandexperte und Leiter Financial and Private Wealth Services Liechtenstein bei PwC Liechtenstein in Vaduz
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