Freizügigkeitsguthaben strategisch anlegen
Während der Erwerbstätigkeit entrichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sparbeiträge an die betriebliche Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse). Der Investitionshorizont einer Pensionskasse ist sehr langfristig, da sie sämtliche Sparguthaben der Versicherten (junge und alte) verwaltet. Aus diesem Grund kann eine Pensionskasse zwischenzeitliche Vermögensschwankungen verkraften. Typischerweise investiert eine liechtensteinische oder schweizerische Pensionskasse rund 30 Prozent des Anlagevermögens auch in Aktien.
Vorsorge-Sperrsparkonten
Unterbricht man die Erwerbstätigkeit (z. B. Mutterschaft, Arbeitslosigkeit) oder gibt diese vollständig auf (Wegzug ins Ausland, Pensionierung vor dem frühestmöglichen Rentenalter gemäss Reglement), wird das in der Pensionskasse angehäufte Guthaben auf ein für die Vorsorge gesperrtes Konto überwiesen. Dieses Guthaben kann nur aus den gesetzlich vorgesehenen Barbezugsgründen bar ausbezahlt werden. Tritt man eine neue Stelle an, ist die Freizügigkeitsleistung in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einzubringen. So ist gewährleistet, dass der Sparprozess weiterläuft und die Vorsorgegelder wie oben beschrieben langfristig investiert werden. Geht man davon aus, dass das Freizügigkeitskapital längerfristig auf einem Vorsorge-Sperrsparkonto verbleiben wird, sollte man sich selbst um eine angemessene Rendite der Vorsorgegelder kümmern.
Vorsorgekapital gut anlegen
Es stehen dafür Konto-Anlagen in CHF und EUR zur Verfügung sowie gewisse Anlagefonds, die den gesetzlichen Anlagerichtlinien entsprechen. Der Vorsorge-Sparstrumpf in Form eines Vorsorge-Sperrkontos ist allerdings löchrig geworden. Trotz der bevorzugten Verzinsung der Vorsorge-Sperrkonten kann unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung die Kaufkrafterhaltung nicht gewährleistet werden: Mit reinen Konto-Anlagen sind reale Kaufkraftverluste wahrscheinlich.
2007 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein die Anlagevorschriften für Freizügigkeitsgelder geändert. Seitdem dürfen die Guthaben auch in dafür vorgesehene Anlagefonds investiert werden. Doch das Renditepotenzial für traditionelle, für Vorsorgezwecke zugelassene reine Obligationenfonds ist angesichts des Zinsniveaus beschränkt. Eine schleichende Entwertung des Vermögens ist deshalb sogar bei Investitionen in Anleihen durchaus möglich.
Aufgrund des gebundenen Charakters eines Vorsorge-Sperrkontos und des meist noch langen Investitionshorizontes sollte der Blick auf ertragreichere Anlage-Strategien gerichtet werden.
Sicherheit und Rendite ist möglich
Die LLB bietet als einzige liechtensteinische Bank einen Strategie-Anlagefonds für Freizügigkeitsguthaben an, der über eine gewisse Aktienquote verfügt. Der Fonds LLB Strategie BPVV (CHF) folgt den in der Verordnung über die betriebliche Personalvorsorge (BPVV) festgelegten Richtlinien für die Anlage von Freizügigkeitsgeldern.
Als Dachfonds konzipiert, investiert er in ein breit diversifiziertes internationales Wertschriftenportfolio.
Die Anlagestrategie besteht aus einer Kombination verschiedener Anlageklassen wie etwa Geldmarktanleihen, Obligationen hoher Qualität, Aktien, Immobilienaktien und Rohstoffe. Der Aktienanteil beträgt strategisch 25 Prozent und ist gesetzlich auf 30 Prozent beschränkt. Auch der Fremdwährungsanteil ist ausserhalb des Schweizer Franken und des Euro auf 30 Prozent begrenzt. Ziel des Fonds ist es, eine möglichst hohe Gesamtrendite zu erwirtschaften, damit sich die Anleger auch im Alter ihren gewünschten Lebensstandard leisten können. Blickt man zurück, hat der «LLB Strategie BPVV» in den letzten 5 Jahren eine Performance von 13,9 Prozent erwirtschaftet. Wir empfehlen Inhabern eines Vorsorge-Sperrkontos, die über einen langfristigen Anlagehorizont sowie über ein gewisses Mass an Risikofähigkeit und -bereitschaft verfügen, eine Investition oder einen Umstieg in den LLB Strategie BPVV (CHF) zu prüfen. Interessierte können gerne einen Termin vereinbaren – die LLB berät gerne umfassend über alle Möglichkeiten.
Rechtlicher Hinweis: Die Angaben im Sinne der Finanzanalyse-Vorschriften (Gesetz, Verordnung) finden sich auf der Website www.llb.li unter «Rechtliche Bedingungen».
*Manuel Kranz
Liechtensteinische Landesbank AG, Kundenberater Private Banking Liechtenstein
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