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Der Liechtensteiner wurde wegen zweier provokativer Facebook-Posts bereits schuldig gesprochen, legte jedoch Berufung ein. Am Dienstag verhandelte das Obergericht – leiste dieser aber keine Folge.
Warum Liechtenstein seinen Staatsfeiertag aus Überzeugung feiern kann – und soll. Der Kommentar zum 15. August von Reto Furter, Publizistischer Leiter.