2000 Franken pro Athlet und Jahr
Regierung fördert Lehrbetriebe mit Leistungssportlern
Unternehmen in Liechtenstein, die eine leistungssportfreundliche Ausbildung ermöglichen, werden künftig mit einem staatlichen Förderbeitrag von 2000 Franken pro Jahr und Leistungssportler bzw. Leistungssportlerin mit Wohnsitz in Liechtenstein unterstützt. Betriebe können diesen erstmals für das Schuljahr 2025/2026 beantragen bei der Stabstelle für Sport. Die Frist läuft bis zum 31. Juli 2025. Das Formular ist hier abrufbar.
«Die Regierung möchte mit dieser Unterstützungsmassnahme leistungssportfreundliche Betriebe hervorheben und andere zur Nachahmung motivieren», heisst es in der Medienmitteilung. Ausserdem werde mit dem Koordinationsbeitrag anerkannt, dass ein solches Engagement nicht nur für die Sportler, sondern auch für den Lehrbetrieb «einen enormen Mehraufwand» erfordern. Es brauche «eine gute Koordination und Planung, um die Arbeitseinsätze und Absenzen aufgrund des Leistungssport unter einen Hut zu bringen».
Folgende Grundsätze gelten für eine Antragsberechtigung:
- Gesuch muss bis spätestens 31. Juli eingereicht werden
- Berechtigt zur Antragsstellung sind Liechtensteiner Betriebe, welche Leistungssportlerinnen und Leistungssportler mit Wohnsitz in Liechtenstein ausbilden
- Leistungsausweis mittels Talentcard bzw. Förderausweis Liechtenstein Olympic Committee und weitere Leistungskriterien
- Angaben zum Trainingsvolumen pro Woche (Wochen- / Monats- oder Jahresplanung)
- Angaben des Lehrbetriebs zu Zusatzvereinbarungen, die Leistungssport und Berufsbildung ermöglichen (Entlastungen/Freistellungen für Trainings/Wettkämpfe usw.)
- Benennung einer Ansprechperson aus dem Lehrbetrieb
- Sicherstellung der Erreichung der schulischen Ziele
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