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Datenschutz: Wenn man nur Ja sagen kann, ist die Freiwilligkeit nicht gegeben

Ein Formular des Gymnasiums für die Verwendung von Fotos war nicht datenschutzkonform. Das Schulamt sah das anders, lag aber falsch.
David Sele
Nein sagen war nicht möglich: Den Schülern des Gymnasiums wurde eine Einwilligungserklärung vorgelegt, die den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Freiwilligkeit verletzte.
Zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss die Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden. Das gilt auch für Schulen, die Fotos von ihren Schülern für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden möchten.

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