Ab dem 16. August gilt es ernst in Liechtensteins Schulen
Für die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren ist die Einführung der neuen Rechtschreibung in den Schulen am 1. August abgeschlossen. Die EDK hat für die Lehrkräfte einen Leitfaden erstellt. Wichtigstes Hilfsmittel ist die überarbeitete Version des Schweizer Schülerdudens.
Was in den Schulen ab 1. August gilt
1. Kein Wegfall von Buchstaben bei Wortzusammensetzungen:
– Schifffahrt, Kaffeeernte, Rohheit (Ausnahmen: dennoch, Drittel, Mittag)
2. Stamm- bzw. Parallelschreibung:
– Stängel (statt Stengel), Gämse (statt Gemse), schnäuzen (statt schneuzen)
– nummerieren (statt numerieren), Tipp (statt Tip)
3. Fakultative Anpassung weniger Fremdwörter:
– Mikrofon (statt Mikrofon), Panter (statt Panther), Spagetti (statt Spaghetti)
4. Getrenntschreibung:
a) Verb + Verb darf immer getrennt geschrieben werden:
– lieben lernen, spazieren gehen
b) Substantiv + Verb:
– Acht geben, Rad fahren (aber nicht bei verblassten Substantiven: preisgeben, eislaufen)
5. Zusammenschreibung:
– zwingend nur bei irgendetwas, umso, zurzeit
6. Kleinschreibung:
– erlaubt bei Anredepronomen in Briefen: du, ihre, dein, euer
7. Grossschreibung:
a) Tageszeiten:
– gestern Abend, heute Morgen
b) Substantive bei Getrenntschreibung
– in Bezug auf, Schuld haben (aber: schuld sein)
c) Substantivierung nach Artikel:
– der Einzelne, das Gleiche
8. Kommasetzung:
a) Komma darf wegbleiben in Satzreihen vor «und» bzw. «oder»:
– Er studiert noch und sie ist arbeitslos.
b) Komma darf wegbleiben bei Infinitiv- und Partizipgruppen:
– Ich hoffe dir eine Freude zu bereiten. Zu Hause angekommen legte er sich hin.
c) Komma zwingend bei Infinitiv- und Partizipgruppen mit Hinweiswörtern:
– Ein Auto zu kaufen, das ist schwer. Ich liebe es, Sport zu treiben.
d) Komma zwingend bei Infinitiv mit «um zu», «statt zu».