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Kein Bankgeheimnis mehr für US-Bürger

Liechtenstein und die USA haben am Freitag das sogenannte FATCA-Abkommen unterzeichnet. Damit wird der automatische Informationsaustausch für US-Steuerpflichtige Tatsache. Andererseits dürfen Liechtensteiner Finanzdienstleister weiterhin auf dem US-amerikanischen Markt operieren.

Vaduz. - Mit FATCA wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, besteuert werden können. FATCA ist eine unilaterale US-Regelung, die weltweit für alle Länder gilt. Sie verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine hohe Steuer erheben. «Im Verlauf der Verhandlungen, die Ende 2013 abgeschlossen wurden, konnte in für die liechtensteinischen Finanzinstitute wichtigen Fragen eine Einigung erzielt werden, die im Interesse Liechtensteins liegen», schreibt die Regierung in einer Mitteilung.

Abkommen sichert Zugang zum US-Kapitalmarkt

«Der liechtensteinische Finanzplatz zeichnet sich dadurch aus, qualitativ hochstehende Dienstleistungen für einen internationalen und anspruchsvollen Kundenkreis zu erbringen», wird Regierungschef Adrian Hasler zitiert. Der ungehinderte und über das Abkommen abgesicherte Zugang zum US-Kapitalmarkt sei für die liechtensteinischen Finanzdienstleister essentiell.

Behörden tauschen Informationen aus

In den Bestimmungen des Abkommens ist der automatische Austausch von Informationen bezüglich der Vermögenswerte, die von US-Bürgern bzw. US-Gebietsansässigen bei Finanzinstituten in Liechtenstein gehalten werden, zwischen den Steuerbehörden der beiden Länder vorgesehen. Zur Umsetzung des FATCA-Abkommens plant die Regierung dem liechtensteinischen Landtag noch in diesem Jahr ein Umsetzungsgesetz zur Behandlung vorzulegen. (ikr)

 

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