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Erbprinz Alois lehnt Fristenregelung klar ab

Erbprinz Alois hat sich am Liechtensteiner Staatsfeiertag deutlich gegen die von der Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte lancierte Volksinitiative zur Einführung einer Fristenregelung ausgesprochen.

Vaduz. – Der Initiative wurden bis jetzt schon geringe Chancen auf Erfolg eingeräumt, nachdem der Landtag der Initiative eine Abfuhr erteilte und die beiden Koalitionsparteien VU und FBP angekündigt haben, einen Alternativvorschlag auszuarbeiten. Nach dem klaren Votum von Erbprinz Alois scheint das Schicksal der Initiative nun aber vollends besiegelt zu sein. Denn selbst wenn das Volk wider Erwarten Ja sagen würde, könnte die Gesetzesänderung ohne Gegenzeichnen des Erbprinzen nicht in Kraft treten. Damit wird die Volksabstimmung zum Nullsummenspiel.

Der Erbprinz machte in seiner Rede klar, er werde den «Initiativvorschlag ablehnen, sollte ihn das Volk nicht ebenso wie der Landtag ablehnen». Das Parlament hatte die Initiative für eine straflose Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen im Juni klar verworfen. Die Initiative erhielt lediglich sieben Stimmen.

Ohne Gegenzeichnung so oder so vom Tisch

Die Worte des Erbprinzen am Montag zum Staatsfeiertag auf der Vaduzer Schlosswiese bieten aus demokratiepolitischer Sicht einigen Zündstoff: Mit der Ablehnung durch den Thronfolger dürfte es in Liechtenstein zu keiner Fristenregelung kommen, selbst wenn der aus heutiger Sicht unwahrscheinliche Fall eintreten und das Volk der Initiative «Hilfe statt Strafe» am 18. September zustimmen sollte.

Ohne Gegenzeichnung des Landesfürsten oder seines Stellvertreters tritt in Liechtenstein kein neues oder geändertes Gesetz in Kraft. Die so genannte Sanktion des Landesfürsten gilt laut Verfassung als verweigert, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgt. Die Initiative verlangt eine Abänderung des Strafgesetzbuches.

Kinder mit Behinderung nicht diskriminieren

Als Grund für die Ablehnung nannte Erbprinz Alois die in der Initiative vorgesehene «Problematik der gezielten Abtreibung von Kindern mit Behinderung». Die Initiative erlaube bei einer vermuteten Behinderung eine Abtreibung bis zur Geburt. «Bis jetzt waren wir stolz darauf, wie wir Menschen mit Behinderung in unserem Land unterstützen», sagte der Stellvertreter des Landesfürsten.

Auch im Parlament hatte die Bestimmung, wonach eine Schwangerschaft bei einer Behinderung ohne Einhaltung von Fristen abgebrochen werden kann, am meisten zu reden gegeben.

Ein Schwangerschaftsabbruch wird in Liechtenstein mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft. Geschätzt wird, dass pro Jahr rund 50 Frauen aus Liechtenstein abtreiben. Sie fahren für den Eingriff ins Ausland.

Staatsfeiertag ohne Feldmesse

Der Staatsfeiertag auf der Vaduzer Schlosswiese wurde dieses Jahr erstmals seit 1998 ohne Messe von Erzbischof Wolfgang Haas begangen. Der Erzbischof hatte seine Absage Mitte Juni mit den vorherrschenden politischen Verhältnissen begründet, unter anderem mit der geplanten Trennung von Kirche und Staat.

Auch auf diesen Konflikt ging der Erbprinz in seiner Rede ein. Die Absage der Feldmesse weise deutlich darauf hin, dass es an der Zeit sei, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu zu regeln, sagte Erbprinz Alois. Die Zeit der konkreten Schritte sei gekommen.

Der Regelungsentwurf, den die Regierung in die Vernehmlassung gegeben hat, geht laut dem Erbprinzen grundsätzlich vom richtigen Ansatz aus. Die Neuregelung soll gemäss dem Erbprinzen vor allem eine weitgehende Entflechtung von Kirche und Staat zu Ziel haben.

Bei Erzbischof Haas ist der Regierungsvorschlag auf Ablehnung gestossen. Der Oberhirte will die Verhältnisse zwischen dem Staat und der katholischen Kirche in einem Vertrag mit dem Apostolischen Stuhl in Rom regeln. (güf/sda)
 

 

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