Regierungschef klar für ein Religionsgesetz
Vaduz. – Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse sei deutlich erkennbar, dass eine breite Zustimmung zur Schaffung eines Religionsgesetzes vorhanden sei, sagt Regierungschef Klaus Tschütscher im Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland». «Wichtige Themen, die wir mit einem Religionsgesetz regeln wollen, sind unbestritten.» So werde beispielsweise durchwegs begrüsst, dass eine gesetzliche Grundlage für den Religionsunterricht und die Seelsorge in öffentlichen Anstalten und Einrichtungen geschaffen werden soll. Auch die Schaffung der Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften sei in der Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen worden.
Mitgliedsbeiträge als Option
Ganz unterschiedliche Ansätze würden hingegen bei der Finanzierung der Religionsgemeinschaften vertreten. In der Vernehmlassung wurde ein System der Teilzweckbindung vorgeschlagen, wonach die steuerpflichtige Person autonom bestimmen können soll, ob sie den vorgesehenen Steueranteil einer Religionsgemeinschaft oder einer gemeinnützigen Einrichtung des Staates zuwenden will. Nach Ansicht von Regierungschef Klaus Tschütscher stellt sich hier die Frage, «ob es nicht sogar gerechtfertigt wäre, statt einer Finanzierung über eine Steuer die Finanzierung über Mitgliedsbeiträge anzudenken». Dies wäre für ihn «der logische Schritt», wenn eine durchgängige Entflechtung von Staat und Kirche angestrebt wird. Dadurch würde der Staat aus der Finanzierungsverantwortung genommen, weil es sich bei dieser Lösung, im Unterschied zu der in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Mandatssteuer, nicht um eine staatliche Kirchenfinanzierung handeln würde.
Ein Konkordat nicht ausschliessen
Papst Benedikt XVI. und das Erzbistum Vaduz schlagen ein Konkordat zwischen Liechtenstein und dem Vatikan vor. «Der Abschluss eines Konkordats mit der römisch-katholischen Kirche stellt natürlich eine Möglichkeit dar, die nicht von vornherein ausgeschlossen werden sollte», betont der Regierungschef. Seiner Ansicht nach ändert der Abschluss eines solchen Konkordats jedoch nichts an der Notwendigkeit eines Religionsgesetzes. «Da die römisch-katholische Kirche die einzige Religionsgemeinschaft mit Völkerrechtsstatus ist, können mit einem Konkordat lediglich die Beziehungen des Landes zur römisch-katholischen Kirche geregelt werden», sagt Klaus Tschütscher. Das Ziel einer Neuordnung des Staatskirchenrechts könne jedoch am besten mit der Schaffung gesetzlicher Grundlagen erreicht werden, die für alle Religionsgemeinschaften gelten.
Gütertrennung erst später
Angesichts der über Jahrhunderte hinweg gewachsenen Strukturen hat sich in den Diskussionen der Vergangenheit vor allem die Gütertrennung zwischen den Gemeinden und der katholischen Kirche als schwieriges und mit Emotionen behaftetes Unterfangen herausgestellt. «Bei einer konsequenten Trennung von Staat und Kirche wird auch die Entflechtung der vermögensrechtlichen Beziehungen unumgänglich sein. Das stellt aus meiner Sicht jedoch kurzfristig kein absolutes Muss dar», sieht der Regierungschef eine Abkoppelung der Gütertrennung von den übrigen Entflechtungsbereichen, bei denen schneller ein Konsens zu finden ist, als pragmatischen Weg an. Da die Entflechtung der vermögensrechtlichen Beziehungen in erster Linie das Land Liechtenstein beziehungsweise die Gemeinden sowie die römisch-katholische Kirche betrifft, kann sich Regierungschef Klaus Tschütscher vorstellen, dass bei diesen Fragen eine Lösung mit einem Konkordat angestrebt wird. Diese Option gelte es auf jeden Fall zu prüfen. (güf)
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